Ordo Supremus Militaris Templi Hierosolymitani
Magistrales Großpriorat Deutschland

Mitgliedschaft im OSMTH – Magistrales Großpriorat Deutschland

Der Orden steht allen Menschen guten Willens offen, die einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft angehören – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder konfessionellen Ausrichtung. Wir laden jene ein, die bereit sind, die christlichen Werte zu leben und die ritterliche Tradition des Ordens mit Respekt und Engagement zu tragen.

Voraussetzungen für die Aufnahme

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche (z. B. durch Taufschein nachgewiesen)
  • Respekt gegenüber der christlich-ritterlichen Tradition des Ordens
  • Bekenntnis zu den christlichen Wertvorstellungen
  • Eine Lebensführung und gesellschaftliche Haltung, die den ethischen Idealen des Ordens entspricht
  • Bereitschaft zur Unterstützung der sozialen und karitativen Aufgaben des Ordens durch eine freiwillige Spende, angepasst an die persönlichen Möglichkeiten
  • Kenntnis und Anerkennung der Statuten und Satzungen des Ordens

Rangstruktur innerhalb des Ordens

RangBeschreibung
Page Kinder von Ordensmitgliedern ab 7 Jahren
Servient (Diener) Jugendliche ab 13 Jahren mit würdigem Verhalten
Postulant/in Erwachsene nach 4 Monaten Beobachtungszeit und erfolgreicher Einweisung
Knappe / Schwester Aktive Unterstützung der Komturei, nach erfolgreichem Postulat
Ritter / Dame des Ordens Ab 21 Jahren, mit nachgewiesener Nächstenliebe und Engagement
Offizier (Officialis) Höherer Dienstgrad mit erweiterten Aufgaben
Komtur (Commendator) Leitung einer Komturei
Großoffizier (Magnus Officialis) Überregionale Verantwortung
Träger des Groß-Kreuzes (Eques Magnae Crucis) Höchste Auszeichnung für außerordentliche Verdienste

Erforderliche Unterlagen zur Aufnahme

  • Nachweis der Kirchenzugehörigkeit (z. B. Taufschein)
  • Ausgefüllter Aufnahmeantrag mit Anerkennung der Statuten
  • Lebenslauf (Formblatt „Curriculum Vitae“)
  • Vier Lichtbilder (4 × 6 cm)
  • Befürwortung durch zwei Paten (Ritter oder Damen des Ordens), die mit ihrer Ehre für den Kandidaten bürgen.

Die Unterlagen werden vom zuständigen Komtur an das Priorat weitergeleitet. Gehört der Bewerber noch keiner Komturei an, können die Unterlagen direkt an das Priorat seiner Nation eingereicht werden. Nach Zustimmung durch den Prioralen Rat erfolgt die Weiterleitung an das Magnum Magisterium.