Mitgliedschaft im OSMTH – Magistrales Großpriorat Deutschland
Der Orden steht allen Menschen guten Willens offen, die einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft angehören – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder konfessionellen Ausrichtung. Wir laden jene ein, die bereit sind, die christlichen Werte zu leben und die ritterliche Tradition des Ordens mit Respekt und Engagement zu tragen.
Voraussetzungen für die Aufnahme
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche (z. B. durch Taufschein nachgewiesen)
- Respekt gegenüber der christlich-ritterlichen Tradition des Ordens
- Bekenntnis zu den christlichen Wertvorstellungen
- Eine Lebensführung und gesellschaftliche Haltung, die den ethischen Idealen des Ordens entspricht
- Bereitschaft zur Unterstützung der sozialen und karitativen Aufgaben des Ordens durch eine freiwillige Spende, angepasst an die persönlichen Möglichkeiten
- Kenntnis und Anerkennung der Statuten und Satzungen des Ordens
Rangstruktur innerhalb des Ordens
Rang | Beschreibung |
---|---|
Page | Kinder von Ordensmitgliedern ab 7 Jahren |
Servient (Diener) | Jugendliche ab 13 Jahren mit würdigem Verhalten |
Postulant/in | Erwachsene nach 4 Monaten Beobachtungszeit und erfolgreicher Einweisung |
Knappe / Schwester | Aktive Unterstützung der Komturei, nach erfolgreichem Postulat |
Ritter / Dame des Ordens | Ab 21 Jahren, mit nachgewiesener Nächstenliebe und Engagement |
Offizier (Officialis) | Höherer Dienstgrad mit erweiterten Aufgaben |
Komtur (Commendator) | Leitung einer Komturei |
Großoffizier (Magnus Officialis) | Überregionale Verantwortung |
Träger des Groß-Kreuzes (Eques Magnae Crucis) | Höchste Auszeichnung für außerordentliche Verdienste |
Erforderliche Unterlagen zur Aufnahme
- Nachweis der Kirchenzugehörigkeit (z. B. Taufschein)
- Ausgefüllter Aufnahmeantrag mit Anerkennung der Statuten
- Lebenslauf (Formblatt „Curriculum Vitae“)
- Vier Lichtbilder (4 × 6 cm)
- Befürwortung durch zwei Paten (Ritter oder Damen des Ordens), die mit ihrer Ehre für den Kandidaten bürgen.
Die Unterlagen werden vom zuständigen Komtur an das Priorat weitergeleitet. Gehört der Bewerber noch keiner Komturei an, können die Unterlagen direkt an das Priorat seiner Nation eingereicht werden. Nach Zustimmung durch den Prioralen Rat erfolgt die Weiterleitung an das Magnum Magisterium.